Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemein

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr der Firma Dekoria Corp. Der Kunde akzeptiert mit der Bestellung, dass diese Bedingungen einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen sich und der Dekoria Corp. darstellt. Der Inhalt und der Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Dekoria Corp. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.1  Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung, den beiderseitig unterschriebenen Mietvertag und der voll geleisteten Anzahlung.

Eine Kopie des Personalausweises des Mieters ist dem Mietvertrag beizufügen.

Die Dekoria Corp. behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen. Abänderungen oder ergänzende Absprachen bedürfen der schriftlicher Bestätigung der Dekoria Corp. um Gültigkeit zu erhalten.

1.2  Angebote

Alle Angebote der Dekoria Corp. sind freibleibend und unverbindlich. Die Verfügbarkeit der angebotenen Artikel zum gewünschten Termin wird erst mit schriftlicher Auftragserteilung und Quittierung der Anzahlung verbindlich bestätigt.

1.3 Eigenturms Vorbehalt

Alle gemieteten Artikel, inklusive Verpackungsmittel, sind Eigentum der Firma Dekoria Corp.

2 Vermietung von Dekorations-und Veranstaltungsbedarf

2.1 Mietverträge

a)    Grundlages des Vertrag ist die Vermietung von Dekorations-Objekten und /oder die Dienstleistungen im Eventbereich.

b)    Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemietetenGegenstände. DerMietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.

c)    Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, sobald dieser rechtsgültig gegengezeichnet zurück geschickt wurde und der Kunde eine Bestätigung der Dekoria Corp. bezüglich des Vertrages erhält.

d)    Der Mietvertrag muss innerhalb des im Vertrag angegebenen Zeitraums an die Dekoria Corp. gesendet werden um Gültigkeit zu erhalten.

e)    Der Mieter ist bei der Übernahme der Mietartikel verpflichtet, diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel sind sofort anzuzeigen.

f)     Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Mietartikel bei der Rückgabe auf Vollständigkeit und auf Schäden überprüft werden. Beschädigte oder fehlende Artikel werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.

2.2 Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 3 Tagen (= 1 Mieteinheit).

a)    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten dass kein Schaden entstanden ist. Der Dekoria Corp. bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann.

b)    Falls der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.

c)    Gibt der Mieter sämtliche übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 35% des gesamten Mietpreises berechnet.

2.3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

a)    Sofern nichts anderes angegeben ist der Mietpreis gültig für eine Mieteinheit (3 Tage) ab Lager, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das gleich gilt auch für unbenutzte Artikel oder bei vorzeitiger Rückgabe.

b)    Im Mietpreis sind die jeweiligen Reinigungskosten bereits enthalten.

c)    Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

d)    Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe 30% des Gesamtbetrages fällig.

e)    Der Restbetrag ist 5 Tage vor dem Auslieferung Termin um 100% fällig und muss auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben worden sein. Das gilt auch für die Hinterlegung der Kaution (s. u. – 2.4) sowie für weitere auftragsbezogene Kosten. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto zu zahlen.

2.4 Kautionen

Es wird eine Kaution in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises berechnet die spätestens 5 Tage vor dem Liefertermin gezahlt werden muss. Die Kaution wird innerhalb 4 Tage nach der Rückgabe der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurück gezahlt.

2.5 Übergabe und Rückgabe

a)    Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel durch den Vermieter selbst geliefert und zurückgebracht.

b)    Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.

c)    Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste verschließbare Türe. Die Anlieferung ist nur über ausgebaut Verkehrswege möglich. Jede besondere Geländeschwierigkeit muss bei Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt gegeben werden um die Lieferung zu gewährleisten.

d)    Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter den Empfang auf der Empfangsbestätigung gegenzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

e)    Bei Übergabe und Rückgabe der angemieteten Gegenstände wird der Zustand der Mietobjekte in einem Zustandsbericht festgehalten. Das Fehlen der Unterschrift des Mieters auf dem Zustandsbericht impliziert stillschweigende die Annahme des Dokumentes.

f)     Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

g)    Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern d.h. sortiert, ohne Essen- und Fettresten usw. transportfähig verpackt bereitgestellt werden. Extrem verschmutzte Artikel können nach berechnet werden. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden.

h)    Bei stark verschmutzten Textilien behalten wir uns das Recht der Nachberechnung bis zum Abschluss des Reinigungsprozesses (bis 14 Tage) ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Gewebeschäden, die erst im Zuge des Reinigungsprozesses festgestellt werden können. Für jeden mit Wachs verschmutzten Gegenstand, berechnen wir eine Reinigungspauschale in Höhe € 7,00 inkl. MwSt.

i)    Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Kunden.

j)    Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen bei Abholung durchzuführen. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.

k)    Transportkosten: Für Anlieferung und Abholung der bestellten Ware berechnen wir 0,40 € pro gefahrenen Kilometer. In diesen Kosten sind Benzin, Verschleiß und Personalkosten enthalten.

2.6 Haftung des Vermieters und des Mieters

a)    Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Entsteht ein Mangel der Mietsache nach Vertragsschluss, so haftet der Vermieter für daraus resultierende Schäden, insoweit das ein angemessener Ersatz gestellt wird.

b)    Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter für die wieder Beschaffung der Ware verantwortlich. Die schon angezahlt Kaution in hohe 25% des Mittelpreises wird auf die Wiederbeschaffung verrechnet.

Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.

2.7 Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst bei Abholung des Gegenstands ermittelt werden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Neupreis bzw. Reparaturpreis berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Verlust oder die Beschädigung der Mietsache durch eine Straftat ist durch den Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

2.8 Stornierung

a)    Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, wird eine Gebühr für die bis dahin entstandenen Kosten und Mietausfall berechnet wie folgt:

a.1)  bei einer Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor dem Liefertermin 100 % des gesamtes Auftragswertes fällig;

a.2)  bei einer Stornierung innerhalb von 6 – 10 Tage vor dem Liefertermin 50 % des gesamtes Auftragswertes fällig;

a.3)  bei einer Stornierung innerhalb von 11-30 Tage vor dem Liefertermin 20 % des gesamtes Auftragswertes fällig;

b)    Die fälligen Stornierungskosten die nicht durch die Anzahlung gedeckt wurden, behalten wir uns vor in Rechnung zu stellen.

c)    Falls nicht anders vereinbart, ist die Stornierung eines Auftrages bis zu 30 Tagen vor dem Liefertermin kostenlos.

e)    Die Dekoria Corp. behält sich vor, in Einzelfällen schriftliche Sondervereinbarungen bzgl. der Mietbedingungen mit dem Mieter zu treffen.

f)    Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der der Rücktrittserklärung bei der Dekoria Corp.

2.9  Eigentumsvorbehälte bei Verkaufsware

Die Verkaufsware bleibt solange Eigentum der Dekoria Corp. bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Dekoria Corp. zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

2.10  Gewährleistung Verkaufsware

Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so ist die Firma Dekoria Corp. zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz Lieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden.

2.11 Veröffentlichung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto und Videoaufnahmen, usw. zu machen.

2.12 Abbildungen/ Fotos

Abbildungen und Fotos in Broschüren, Internetseiten und Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen und bestehen keine Grund zur Beschwerde.

2.13 Versicherungen

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über bei Übernahme der Gegenstände. Die Dekoria Corp. rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.

2.14 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben.

Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

Viele Artikel sind handgearbeitet – daher kann es zu leichten Abweichungen in Form, Farbe, Material und Oberfläche kommen.

Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitiges Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.

2.14 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten USA xxxx, Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen für Mietgegenstände unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berühr.