Was wird in einem Ehevertrag geregelt?

Hochzeitsguide EhevertragDer Ehevertrag regelt, welche Zahlungen und Regelungen im Falle einer Scheidung oder im Todesfall greifen. Neben der Regelung der Rente und die Gütertrennung werden im Ehevertrag zudem festgehalten, wer welche Unterhaltszahlungen im Scheidungsfall zu leisten hat und wer welches Vermögen bekommt.

Die Inhalte des Ehevertrages könnt Ihr übrigens zu jeder Zeit ändern oder angleichen. Da sich der Lebensstandard, die Lebenssituation und auch das Inventar oder das Vermögen im Laufe der Ehejahre deutlich ändern kann, macht es Sinn, in regelmäßigen Abständen die Vertragsinhalte zu überprüfen. Weiterhin bietet der Ehevertrag den Eheleuten die Möglichkeit, eine Reihe anderer Dinge schriftlich festzuhalten, die Euch wichtig sind. Dies können beispielsweise Erbschaftsangelegenheiten oder Schenkungen sein, bei denen Ihr im Vorfeld geklärt haben möchtet, wem diese im Falle einer Scheidung zustehen.

Für wen ist ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll?

Früher diente ein Ehevertrag meist dazu, der Frau gewisse Rechte zuzusprechen, da sie als Hausfrau und Mutter oftmals nicht über ein eigenes Einkommen verfügte und somit vollständig von ihrem alleinverdienenden Mann abhängig war. Doch auch, wenn dieses Lebensmodell heute kaum noch existiert, so lohnt es sich dennoch, einen Ehevertrag aufzusetzen. Leider kommt es heutzutage viel zu oft zu einem erbitterten Streit und der darauffolgenden Scheidung um die Besitztümer und die Rechte und Pflichten des einstigen Paares.

Allein deswegen ist es für beide Parteien ratsam, im Vorfeld alle Eventualitäten schriftlich festzuhalten und so einem möglichen Streitpotenzial bestmöglich aus dem Weg zu gehen. Gehören die beiden Ehepartner zwei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten an, so empfiehlt es sich ebenfalls, einen solchen Vertrag zu machen. Im Falle einer Scheidung ist hierbei beispielsweise festgelegt, nach welchem nationalen Recht die Scheidung ablaufen soll.

Wo kann man einen Ehevertrag abschließen und was kostet der?

Der Ehevertrag wird meist zusammen mit einem Rechtsanwalt ausgearbeitet und schließlich von einem Notar beglaubigt. Die Kosten dafür richten sich nach dem persönlichen Vermögen des Paares, gemäß den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte. Diese können je nach Höhe des Vermögens bis zu 1.500 Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten für den Notar, die – ebenfalls abhängig vom Vermögen – meist zwischen 150 und 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Gebühren liegen.

Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag abschließt?

Natürlich muss man keinen Ehevertrag abschließen. Für den Fall, dass man zuvor die finanzielle Situation im Falle einer Scheidung nicht schriftlich festgelegt hat, so greifen die gesetzlichen Regelungen. Das Problem daran: Die Gesetze orientieren sich noch immer an dem noch im letzten Jahrhundert üblichen Lebensmodell, bei dem die Frau zuhause auf die Kinder aufpasst, während der Mann das Geld verdient.

Sobald jedoch beide Partner arbeiten gehen, Kinder ins Spiel kommen oder Eigentum und Vermögen angeschafft wird, ist ein Ehevertrag ratsam.