Wie soll der zukünftige Familienname lauten? Hochzeitsguide Name der Eheleute

Im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen darf eines ganz gewiss nicht fehlen: die Überlegung, wie der zukünftige Name der Eheleute lauten soll. Heutzutage haben Eheleute zahlreiche Möglichkeiten bei der Wahl des zukünftigen Familiennamens. Meist wird jedoch noch immer die klassische Variante bevorzugt, bei der die Frau den Nachnamen ihres Mannes annimmt. Auf dieser Weise tragen auch die gemeinsamen Kinder denselben Nachnamen.

Gleiches gilt, wenn beide beschließen, den Nachnamen der Frau für beide zu wählen. Alternativ könnt Ihr jedoch auch die Variante wählen, bei der einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen mit einem Mix aus beiden vorherigen Nachnamen wählt, während der andere seinen ursprünglichen Nachnamen behält. Die Reihenfolge des Nachnamen-Duos ist übrigens frei wählbar. Gemeinsame Kinder tragen in diesem Fall den Einzel-Nachnamen weiter.

Weitere Möglichkeiten zur Bildung des neuen Familiennamens

Mittlerweile haben künftige Eheleute zudem die Möglichkeit, ihre ursprünglichen Familiennamen zu behalten. In diesem Fall ist für Außenstehende nicht ersichtlich, dass die beiden verheiratet sind. Wie die späteren gemeinsamen Kinder mit Familiennamen heißen, wird von den Eltern festgelegt.

Trägt einer der beiden Partner bereits vor der Trauung einen Doppelnamen, so kann er diesen zwar behalten, der Partner darf ihn jedoch nicht übernehmen. Gleiches gilt, wenn einer von Ihnen zum zweiten Mal heiratet, der Name aber nicht Ihr Geburtsname ist. In diesem Fall darf der Partner diesen Namen nicht weiterführen. Für den Fall, dass Ihr beide schon vorher den gleichen Nachnamen hattet, erlaubt das Standesamt die Wahl eines Doppelnamens für einen von Euch beiden.

Ganz gleich, für welche der zahlreichen Varianten Ihr euch auch entscheidet, es ist wichtig, dass Ihr Eure Wahl rechtzeitig dem zuständigen Standesamt mitteilt. Dies muss zwangsläufig schriftlich passieren. Überlegt Euch gut, welchen Namen Ihr wählt, da dieser unwiderruflich ist. Lediglich im Falle einer Scheidung kann man seinen früheren Familiennamen oder seinen Geburtsnamen wieder annehmen.

Kosten für die Namensänderung

Die Kosten für die Namenserklärung sind bereits in der Gebühr enthalten, die Sie für die Anmeldung zur Eheschließung entrichten müssen. Wenn sich die Eheleute jedoch dazu entschließen, einen gemeinsamen Namen oder einen Doppelnamen zu tragen, so fallen meist zusätzliche Gebühren in Höhe von ca. 20 Euro für die Namensänderung an, je nach Region auch etwas mehr.